Die Münchner Staatsanwaltschaft hat im Falle der Verschleppung von Khaled al-Masri ein Auslieferungsgesuch für 13 CIA-Agenten verfasst. Dieses wurde bisher jedoch auf Druck von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hin nicht an die US-Regierung weitergeleitet.
(Setzt euch für Gerechtigkeit ein)
Nichtanwendung der Genfer Konventionen - Die US-Regierung wäre eigentlich an Völkerrecht gebunden, interpretiert dieses aber dahingehend, dass es im Falle der „black sites“ nicht anwendbar sei, da dieses lediglich für bilaterale Auseinandersetzungen zwischen Staaten Geltung habe, der Krieg gegen den Terror sei jedoch anderer Natur. Der Angriff auf Afghanistan wäre ebenfalls kein Krieg zwischen Staaten, da Afghanistan, weil vom Bürgerkrieg zerrüttet, lediglich ein „gescheiterter Staat“ sei. Diese Interpretation der Genfer Konventionen ist höchst umstritten, da sie eigentlich jeden bewaffneten Konflikt abdeckt.
Zuständigkeit von Militärtribunalen - Da ein kriegerischer Konflikt nicht angenommen wird, müssten eigentlich Zivilgerichte zuständig sein. Die USA berufen trotzdem Militärtribunale mit der Begründung ein, dass die veränderte Sicherheitslage nach 9/11 dies rechtfertigen würde. Mittlerweile wurden anhand des Falles von Salim Ahmed Hamdan die Militärtribunale durch den Supreme Court Richter John Roberts, mit der von John Paul Stevens verfassten Entscheidung, für verfassungswidrig erklärt.
(Heißt das wir könnten auch gefoltert werden - dass es dann keinen Rechtsstaat gibt?)
Bush erklärte, dass man, obwohl man die Genfer Konventionen nicht anwenden müsse, Häftlinge human behandeln würde. Dies gelte aber nur für das Militär und nicht für die CIA.[84] Inzwischen wurde klar gemacht, dass sämtliche Angestellten der USA an US-Recht gebunden sind, auch die CIA. Jedoch wird bei Geheimdienstagenten von der Strafverfolgung abgesehen.
weiterlesen... http://de.wikipedia.org/wiki/Black_site
Sonntag, 11. April 2010
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