Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Schweden wegen der Nichtumsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten verurteilt. In einem am Donnerstag ergangenen Urteil (Az. C-185/09) haben die Richter in Luxemburg das skandinavische Land der Verletzung des EU-Vertrags für schuldig befunden. Geklagt hatte die EU-Kommission, die über die nationalen Implementierungen der EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren wacht. Die schwedische Regierung kam vergleichsweise glimpflich davon: Sie muss lediglich die Gerichtskosten tragen. Von einer möglichen Geldbuße für jeden Tag des andauernden Rechtsverstoßes sah der EuGH ab.
weiterlesen... http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schweden-widersetzt-sich-der-Vorratsdatenspeicherung-923756.html
Dienstag, 9. Februar 2010
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